1. Nothelferkurs
So früh wie möglich den Nothelferkurs absolvieren. Es gibt kein Mindestalter, die Gültigkeit ist auf 6 Jahre beschränkt.
2. Gesuch für Lernfahrausweis
Sie müssen ein Gesuch zur Ausstellung eines Lern- bzw. eines Fahrausweises einreichen. Das Formular ist auf jedem Strassenverkehrsamt erhältlich.
3. Formular ausfüllen
Nun füllen Sie dieses Formular entsprechend den geforderten Auskünften aus und senden es an das zuständige Strassenverkehrsamt, nachdem Sie die Personalien auf der Einwohnerkontrolle bestätigen liessen. Der Sehtest ist ein Jahr gültig.
4. Anmeldung zur Theorieprüfung
Das Strassenverkehrsamt sendet Ihnen dann eine Anmeldung zur Theorieprüfung. Lassen Sie sich genügend Zeit für die Vorbereitung.
5. Vorbereitung auf Theorieprüfung
Nach guter Vorbereitung melden Sie sich zur Theorieprüfung an. Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen dabei.
6. Nach bestandener Theorieprüfung
Nach bestandener Theorieprüfung sendet Ihnen das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis, was bedeutet, dass Sie nun selber fahren dürfen. Allerdings vorläufig noch in Begleitung eines Fahrlehrers oder einer Person, die mind. 23 Jahre alt ist und den entsprechenden Fahrausweis wenigstens seit 3 Jahren besitzt. Die Begleitperson trägt zu Beginn der Ausbildung die volle Verantwortung.
7. Verkehrskundeunterricht VKU
Im Laufe der praktischen Ausbildung müssen Sie noch den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen.
8. Anmeldung zur praktischen Prüfung
Nach erfolgreichem Abschluss des VKU und wenn Sie im praktischen Fahren genügend sicher sind, dürfen wir Sie für die praktische Führerprüfung anmelden.
9. Praktische Prüfung
Nun sind Sie an der Reihe. Wir wünschen Ihnen viel Ruhe und Gelassenheit, damit Sie zeigen können, was Sie bei uns gelernt haben.